Hilfreiche Links
Viele Betroffene des Moebius Syndroms sind anerkannt schwerbehindert im Sinne des Schwerbehindertengesetzes. Damit sind sie beispielsweise zur Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen berechtigt oder gelten als pflegebedürftig im Sinne der Pflegeversicherung.
Nach einer Neuordnung der relevanten Ministerien sind die Arbeitsbereiche des ehemaligen Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung (BMGS) nun dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) zugeordnet.
Die Internetauftritte der Ministerien erreichen Sie unter http://www.bmgs.bund.de/
Informieren Sie sich hier umfassend über das Thema Schwerbehindertengesetz und Pflegeversicherung. Sie können darüber hinaus entsprechende Broschüren und Ratgeber herunterladen oder postalisch anfordern.
Außerdem stellt das Informationsportal des LVR umfassendes Material kostenneutral zur Verfügung: http://www.lvr.de/de/nav_main/soziales_1/menschenmitbehinderung/menschenmitbehinderung_1.jsp
Informationen rund um das Thema Mobius Syndrom
Kindernetzwerk
Nakos
Stillen
Infos rund um das Pflegegeld
Sportbrillen speziell für Kinder
Windeln für größere Kinder (nationale Bezugsquelle)
Stichwort „IN“ – Das Handy als Hilfe im Notfall: Das IN Prinzip
Familienratgeber
Moebius Syndrom international
Schweden: Mailkontakt
Kanada: Mailkontakt
England: Mailkontakt
Frankreich: Webseite
Niederlande: Mailkontakt
Italien: Webseite
Australien: Webseite
USA: Webseite
Dänemark: Mailkontakt
Spanien: Webseite
Israel: Mailkontakt
Südafrika: Moebius Syndrome Foundation
Peru: Mailkontakt
Brasilien: Mailkontakt
Argentinien: Mailkontakt