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Sollten Sie unerwarteter Weise auf einen defekten Links stoßen, wären wir Ihnen für eine kurze Nachricht sehr dankbar. info@moebius-syndrom.de


Viele Moebius Kinder sind anerkannte Schwerbehinderte im Sinne des Schwerbehindertengesetzes und zur Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen berechtigt bzw. pflegebedürftig im Sinne der Pflegeversicherung.

 

Mit dem Amstantritt der neuen Bundesregierung sind einige Bundesministerien neu zugeschnitten worden, entsprechend wurden Arbeitsbereiche des ehemaligen Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung (BMGS) neu zugeordnet zwischen dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und dem neu gebildeten Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS).

 

Die Internetauftritte der Ministerien erreichen Sie unter http://www.bmgs.bund.de/

 

Fordern Sie hier Ihre Informationen zum Thema Schwerbehindertengesetz und Pflegeversicherung an.

 

 


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